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Schwangerschaftsuntersuchungen

Damit die Schwangerschaft eine schöne und möglichst sorgenfreie Zeit ist, biete ich Ihnen in meiner Frauenarztpraxis im Zentrum Münsters eine Reihe guter und wichtiger Untersuchungen zur vorgeburtliche Diagnostik, Schwangerschaftsuntersuchungen genannt, an.

Mit Hilfe der modernen, vorgeburtlichen Diagnostik lässt sich heutzutage schon sehr früh ein eventuelles gesundheitliches Risiko für Mutter und ungeborenes Kind feststellen. Dennoch kann niemand mit hundertprozentiger Sicherheit eine Garantie zur Gesundheit des Kindes abgeben. Sprechen Sie mich an, damit wir gemeinsam die geeigneten Methoden beraten können.

Bis zur 30. Schwangerschaftswoche sollten Sie, wenn es keine Besonderheiten gibt, jede 4. Woche zur Untersuchung kommen. Danach verkürzen sich die Abstände auf einen 2 wöchigen Rhythmus bis zu Ihrem errechneten Geburtstermin. Die vorgesehenen Basisultraschalluntersuchungen sind zwischen der 9.-12. SSW , 19.-22. SSW   und der 29.-32.SSW. Sie haben jedoch immer die Möglichkeit, extra Ultraschalltermine ggf. auch mit 3D zu vereinbaren.

Seit dem 1.Juli 2013 haben sie die Möglichkeit, sich für einen erweiterten Basisultraschall in der 29.-32.SSW   zu entscheiden. Nähere Informationen hierzu gebe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Für diese Ultraschalluntersuchungen habe ich mich speziell qualifiziert.

Auch der Zuckerbelastungstest, OGTT genannt, der zwischen der 24. und 28.SSW durchgeführt wird, ist seit dem April diesen Jahres eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Welchen der zwei möglichen Tests wir bei Ihnen durchführen, richtet sich nach Ihren Risikofaktoren.

Auch hat sich im vergangenen Jahr der Umgang mit dem Rötelnschutz vor und in der Schwangerschaft geändert. Wenn Sie zwei dokumentierte Impfungen in Ihrem Impfausweis haben , nimmt man eine Immunität , d.h. Schutz gegen Röteln an . Es wird dann nicht extra für diese Antikörperbestimmung bei Ihnen Blut entnommen. Eine Impfung in der Schwangerschaft führt man nicht durch . Der Antikörpertiter wird nur bei fehlender Dokumentation der Impfungen oder Verdacht auf eine Infektion bestimmt .